Wie Bremsen ausgebremst werden!

Vorsicht mit Bremsenfallen
Schreiben vom Kreis Viersen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wahrscheinlich kennen Sie den ministeriellen Erlass zum Thema „Bremsenfallen“, den wir bereits im September erhielten und den ich endlich dem Pferdesportverband Kreis Viersen e. V. kommunizieren möchte. Der Erlass basiert auf der Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e. V., auf deren Internetseite er auch vorgestellt wird und als Download verfügbar ist  https://www.vfdnet.de/index.php/ak-umwelt  .

Im Kreis Viersen dürften Bremsenfallen – nach meiner bisherigen Beobachtung nur in wenigen Naturschutzgebieten zu finden sein, weil sich Ställe und angrenzende Weideflächen meist außerhalb befinden. Jedoch sah ich öfter Bremsenfallen auf Weiden in Nachbarschaft von Naturschutzgebieten oder in strukturreichen Landschaften (LSG). Hier wäre es sinnvoll, wenn nur während der haupt-Brensenflugzeit – Wie weit die Nichtbeachtung des Erlasses ordnungsrechtlich relevant ist, wird noch auf höherer Ebene diskutiert.

Der Erlass sieht vor, „Bremsenfallen“ (die deutlich mehr andere, z. T. besonders geschützte Insekten als Bremsen fangen) außerhalb von NSG nur im Zeitraum 01.06. – 15.09. zu betreiben. Weitere Empfehlungen des VFD:­

VFD-Regeln für Bremsenfänge mit minimiertem Beifang:

  • Falle nur in der Bremsensaison aufstellen (ca. Mitte Juni bis Mitte September) und den Inhalt täglich kontrollieren. Im Spätsommer abbauen, wenn nur noch vereinzelt Bremsen drin sind.

  • Falle nur über kurzrasigem Bewuchs aufstellen.

  • Falle nur so aufstellen, dass sie die meiste Zeit des Tages in der Sonne ist, d.h. möglichst entfernt von Gehölzen.

  • Fangflüssigkeit mit Spülmittel, Seife ohne Duftstoffe (z.B. Neutralseife) versetzen.

  • Fangflüssigkeit alle 3 Tage, bei hohen Temperaturen täglich wechseln.

  • Fanggefäß nachts auf den Boden stellen, ebenso an kühlen Tagen, an denen keine Bremsen fliegen.

  • Fanggefäß auch ohne Fangflüssigkeit nicht in der Falle belassen, das Fanggefäß ist auch ohne Flüssigkeit darin für die Insekten eine Falle!


Daher erscheint mir Aufklärung der Pferdehalterinnen und Pferdehalter über die Zusammenhänge sehr wichtig. Besonders dort, wo man sich über Schwalbennester oder Fledermäuse in den Stallgebäuden freut, sollte dafür gesorgt werden, dass diesen Tieren nicht die Insektennahrung knapp wird.

Über Ihre Unterstützung bei diesem Anliegen würde ich mich freuen und bin dankbar für Information über die Resonanz sowie weitere Praxistipps. – Zur Frage, ob Schutz vor Insekten nötig ist, habe ich im vorigen Sommer bei Verwandten ein Pferd „befragt“ – es schien (ohne jegliche Schutzvorkehrungen) die Fliegen gelassen zu ertragen, ebenso wie die Mutterkühe auf der Nachbarweide.

Für Fragen und Anregungen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Monika Deventer



Amt für Bauen, Landschaft und Planung (60)
– Natur und Landschaft, Jagd und Fischerei (60/2) –

Ihr Ansprechpartner:
Monika Deventer

Tel.:        02162 39-1402

Fax:        02162 39-28-1402
Rathausmarkt 3
41747 Viersen